Wie geht es nun weiter:
Sollten Sie bereits einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorliegen haben, meldet sich die Kanzlei in den nächsten 1-2 Werktagen per E-Mail bei Ihnen. Bitte Ihr E-Mailpostfach im Auge behalten.
Sollte dies nicht passieren, melden Sie sich bitte DRINGEND bei uns oder der Kanzlei damit alle Fristen eingehalten werden können.
Sollten Sie bisher nur einen Zeugenfragebogen (bzw. einen Anhörungsbogen an eine andere Person) vorliegen haben, ist folgender Ablauf zu beachten:
Wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid an Sie ergeht, in dem Sie als Fahrer und auch als Beschuldigter benannt sind, so leiten Sie diesen bitte an mich UND die Kanzlei weiter.
Erst dann leite ich die Schadennummer für Sie direkt zur Kanzlei weiter. An diesem Tag legt die Kanzlei los.
Für Rückfragen stehe ich gern unter 0177 8224575 zur Verfügung.